AGB

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Persönliche Daten :
Die über das Kontakt- oder Anmeldeformular auf dieser Website gesammelten Informationen werden von Duten France in einer EDV-Datei für die Verwaltung ihrer Kunden gespeichert. Sie werden für eine Dauer von [Dauer angeben] aufbewahrt und sind für die in der Europäischen Union ansässige Marketingabteilung und die Vertriebsabteilung bestimmt. Gemäß dem Gesetz „Informatique et Libertés“ können Sie Ihr Recht auf Zugang zu den Sie betreffenden Daten ausüben und diese berichtigen lassen, indem Sie sich an folgende Adresse wenden: contact@duten.fr.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Duten France

Artikel 1 – Anwendungsbereich

Gemäß Artikel L 441-1 des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) bilden diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) die alleinige Grundlage der geschäftlichen Beziehung zwischen den Parteien. Ihr Zweck besteht darin, die Bedingungen zu definieren, unter denen die Firma DUTEN FRANCE („Der Lieferant“) professionelle Käufer („Die Käufer oder der Käufer“) mit den von ihr vertriebenen Armaturen und Sanitärzubehörteilen („Die Produkte“) beliefert, die dies auf direkte Anfrage oder über ein Papier- oder elektronisches Medium tun. Sie gelten uneingeschränkt und vorbehaltlos für alle vom Lieferanten mit den Käufern geschlossenen Verkäufe, unabhängig von den Klauseln, die in den Dokumenten des Käufers, insbesondere in dessen allgemeinen Einkaufsbedingungen und Bestellformularen, enthalten sein könnten. Diese AVB werden allen Käufern systematisch vor Abschluss der Bestellungen mitgeteilt. Alle Bestellungen von Produkten setzen die vollumfängliche und bedingungslose Akzeptanz dieser AVB durch den Käufer voraus. Die in den Katalogen, Prospekten und Preislisten des Lieferanten enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und können jederzeit geändert werden. Der Lieferant ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen, die er für notwendig hält.

Artikel 2 – Bestellungen – Preise

Bestellungen müssen schriftlich durch ein vom Käufer ordnungsgemäß unterschriebenes Bestellformular bestätigt werden. Das genannte Bestellformular muss zum organisatorischen und verarbeitungstechnischen Zweck ein gewünschtes Lieferdatum angeben, das vom Kunden angefordert wird. Verkäufe gelten erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Annahme der Bestellung des Käufers durch den Lieferanten als endgültig. Der Lieferant wird insbesondere die Verfügbarkeit der angeforderten Produkte sicherstellen, was durch eine Bestellbestätigung per E-Mail bestätigt wird. Die im Computersystem des Lieferanten erfassten Daten stellen den Nachweis aller mit dem Käufer abgeschlossenen Transaktionen dar. Änderungen oder Stornierungen, die vom Käufer angefordert werden, können nur im Rahmen der Möglichkeiten des Lieferanten und nach dessen eigenem Ermessen berücksichtigt werden. Diese Anfragen werden vom Lieferanten nur berücksichtigt, wenn die Änderungs- oder Stornierungsanfragen vor der Herstellung oder dem Versand der Produkte eingehen. Im Falle einer Stornierungsanfrage durch den Käufer und nach Annahme durch den Lieferanten aus anderen Gründen als höherer Gewalt, wird die bei der Bestellung gezahlte Anzahlung, wie im Artikel „Lieferungen“ dieser AVB definiert, automatisch vom Lieferanten einbehalten und nicht zurückerstattet.

Produkte werden zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen des Lieferanten geliefert und gegebenenfalls in dem speziellen kommerziellen Angebot, das dem Käufer unterbreitet wird. Diese Preise sind fest und während ihrer Gültigkeitsdauer nicht veränderbar. Diese Preise sind netto und verstehen sich ohne Steuern, ab Werk. Sie beinhalten keine Transportkosten, möglichen Zollgebühren und Versicherungskosten, die vom Käufer zu tragen sind. Besondere Preisbedingungen können aufgrund spezifischer Anfragen des Käufers gelten, insbesondere hinsichtlich der Lieferbedingungen und -fristen oder der Zahlungsbedingungen. Ein spezielles kommerzielles Angebot wird dem Käufer dann vom Lieferanten unterbreitet.

Artikel 3 – Zahlungsbedingungen

3.1 Bedingungen Bei einer Erstbestellung ist die vollständige Zahlung von 100% des Betrags zum Zeitpunkt der Bestellung erforderlich. Im Falle einer Bestellung für ein spezifisches Projekt, maßgeschneiderte Produkte, unmarkierte Produkte oder spezielle Oberflächenbehandlungen ist eine Anzahlung in Höhe von FÜNFZIG (50) % des Gesamtkaufpreises der vorgenannten Produkte bei der Bestellung erforderlich. Der Restbetrag ist dann am Tag der Lieferung vollständig zu zahlen, unter den im Artikel „Lieferungen“ unten definierten Bedingungen. Zahlungen des Käufers werden erst dann als endgültig betrachtet, wenn der Lieferant die fälligen Beträge tatsächlich erhalten hat.

3.2 Verspätete Zahlung Im Falle einer verspäteten Zahlung und der Zahlung von Beträgen, die vom Käufer nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum geschuldet werden, werden Verzugszinsen berechnet, die sich aus dem gesetzlichen Zinssatz erhöht um ACHT (8) Prozentpunkte des Rechnungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer ergeben. Diese Verzugszinsen werden automatisch und rechtskräftig dem Lieferanten gutgeschrieben, ohne dass es einer Form oder einer vorherigen Mitteilung bedarf. Dies schließt nicht die Möglichkeit aus, dass der Lieferant weitere rechtliche Schritte gegen den Käufer einleitet. Darüber hinaus ist der Käufer im Falle einer verspäteten Zahlung verpflichtet, eine feste Entschädigung für die Inkassokosten in Höhe von vierzig Euro zu zahlen, ebenfalls ohne Vorankündigung. Der Lieferant behält sich das Recht vor, zusätzliche Entschädigungen vom Käufer zu verlangen, falls die tatsächlichen Inkassokosten diesen Betrag übersteigen, bei Vorlage entsprechender Nachweise. Jede Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers kann die Anforderung von Sicherheiten oder eine Barzahlung vor der Ausführung der Bestellung durch den Lieferanten rechtfertigen.

3.3 Verfall der Frist – Kündigung Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung einer Bestellung zum Fälligkeitsdatum werden alle fälligen oder möglicherweise geschuldeten Beträge des Käufers aufgrund dieser Bestellung oder anderer bereits gelieferter oder sich in der Lieferung befindlicher Bestellungen sofort fällig, ohne Vorankündigung oder andere Formalitäten. Der Lieferant kann auch alle laufenden Bestellungen und Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge aussetzen, ohne dass diese Aussetzung als Kündigung durch den Lieferanten betrachtet wird oder dem Käufer ein Recht auf Entschädigung zusteht. Das Eigentum an den verkauften Waren sichert alle aktuellen oder zukünftigen Ansprüche, die der Lieferant gegen den Käufer haben könnte.

Artikel 4 – Lieferungen

4.1 Lieferfristen Die vom Käufer gekauften Produkte werden innerhalb eines im Bestellbestätigung angegebenen, indikativen Zeitraums geliefert. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Datum des Eingangs der entsprechenden Bestellung beim Lieferanten, die ordnungsgemäß unterzeichnet und mit dem Betrag der zu diesem Zeitpunkt fälligen Anzahlung versehen ist. Dieser Zeitraum stellt keine verbindliche Frist dar, und der Lieferant haftet dem Käufer im Falle einer verspäteten Lieferung nicht. Wenn die Verzögerung jedoch sechzig (60) Tage überschreitet, kann der Käufer die Stornierung des Verkaufs verlangen. Bereits gezahlte Anzahlungen werden dann ohne weitere Entschädigung an den Käufer zurückerstattet. Der Lieferant haftet in keinem Fall für Verzögerungen oder Lieferaussetzungen, die dem Käufer zuzuschreiben sind, oder im Falle von höherer Gewalt.

4.2 Verfügbarkeit Der Lieferant ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise vorzunehmen. Diese Lieferung, durch Übergabe der Produkte an den Spediteur, muss so schnell wie möglich erfolgen, nachdem der Lieferant die Verfügbarkeit der bestellten Produkte in seinen Räumlichkeiten bestätigt hat. Wenn der Käufer keinen Spediteur gewählt und diesen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum, an dem der Lieferant die Verfügbarkeit der Produkte angegeben hat, mit der Abholung der Produkte bei den Räumlichkeiten des Lieferanten beauftragt hat, schuldet der Käufer automatisch einen Betrag in Höhe von zehn (10) Prozent des Gesamtbestellbetrags pro Tag der Verzögerung, ohne dass eine formelle Anforderung erforderlich ist. Dieser Betrag stellt eine erste Entschädigung, insbesondere für die vom Lieferanten entstandenen Lagerkosten, dar und lässt das Recht des Lieferanten unberührt, die Kündigung des Vertrages aufgrund des Verschuldens des Käufers zu verlangen. Im Falle von speziellen Wünschen des Käufers bezüglich der Verpackung oder Transportbedingungen der bestellten Produkte, die vom Lieferanten schriftlich akzeptiert wurden, werden die damit verbundenen Kosten auf einer zusätzlichen spezifischen Rechnung ausgewiesen.

4.3 Liefer- und Empfangsbedingungen Die Lieferung gilt als abgeschlossen, wenn der Lieferant die vom Käufer bestellten Produkte dem vom Käufer benannten Spediteur oder Frachtführer in den Räumlichkeiten des Lieferanten übergeben hat und diese ohne Vorbehalt angenommen wurden. Die bestellten Produkte reisen auf Risiko des Käufers. Der Käufer oder dessen Vertreter ist verpflichtet, den offensichtlichen Zustand der Produkte bei der Lieferung zu überprüfen. Bei Fehlen ausdrücklicher Vorbehalte zum Zeitpunkt der Lieferung gelten die vom Lieferanten gelieferten Produkte als in Menge und Qualität mit der Bestellung übereinstimmend. Der Käufer erkennt an, dass es in der Verantwortung des Spediteurs liegt, den Transport zu übernehmen, und der Käufer hat keine Ansprüche gegen den Lieferanten im Falle der Nichlieferung transportierter Waren, beschädigter Verpackungen oder beschädigter Pakete. Daher liegt es im Ermessen des Käufers, alle notwendigen Reklamationen oder Einwände gegenüber dem Spediteur vorzunehmen und eine Kopie innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Versand an den Lieferanten zu senden.

4.4 Rückgabe von Überbeständen Im Falle von überschüssig bestellten Produkten kann der Käufer den Lieferanten bitten, den Überbestand zurückzunehmen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, diesen Überschuss zurückzunehmen, wird jedoch die Anfrage prüfen und, je nach Bedarf, bei Zustimmung zur Rücknahme eine Gutschrift an den Käufer nach Erhalt und Prüfung der Produkte in seinen Räumlichkeiten ausstellen. Nur Produkte, die noch verpackt, unbeschädigt und in marktfähiger Qualität sind, können zur Rückgabe berechtigt sein. Die ausgestellte Gutschrift muss innerhalb von dreizehn (13) Monaten nach Ausstellung bei dem Lieferanten verwendet werden und wird mit achtzig (80) Prozent des Verkaufspreises ohne Steuern der zurückgegebenen Produkte bewertet, wie vom Käufer gezahlt. Die Bestimmungen des Artikels 4.4 dieser AGB gelten nicht für maßgeschneiderte Produkte, ohne Markierung oder mit speziellen Oberflächenbehandlungen.

Artikel 5 – Eigentumsübergang – Risikoübergang

Der Lieferant behält das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, einschließlich Haupt- und Zinsen, unabhängig vom Lieferdatum. Der Risikoübergang für Verlust und Beschädigung der Produkte des Lieferanten erfolgt jedoch, sobald die Produkte die Räumlichkeiten des Lieferanten verlassen. Wird der Preis nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum bezahlt, kann der Lieferant alle oder Teile der im Rahmen der vertraglichen Beziehungen verkauften Produkte zurückfordern. Die Rücksendung der Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers, und der Lieferant kann, wenn er es wünscht, die Beendigung der vertraglichen Beziehungen geltend machen. Schecks und Wechsel gelten erst dann als Zahlung, wenn sie endgültig eingelöst wurden. Etwaige geleistete Anzahlungen verbleiben beim Lieferanten als Schadensersatz. Der Lieferant ist hiermit autorisiert, einseitig und unverzüglich die unbezahlten Produkte, die sich im Besitz des Käufers befinden, zu inventarisieren. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dies nicht zu verhindern und den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten oder Lagerräumen für einen Gerichtsvollzieher oder eine andere zu diesem Zweck ernannte Person zu ermöglichen. Darüber hinaus ist der Käufer bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, unter Androhung der sofortigen Rückforderung der Ausrüstung durch den Lieferanten, untersagt, jegliche oder alle verkauften Produkte umzuwandeln, zu integrieren, weiterzuverkaufen oder zu verpfänden. Diese Eigentumsvorbehaltsklausel bleibt im Falle von Insolvenzverfahren gegen den Käufer gemäß Artikel L621-115 des französischen Handelsgesetzbuches gültig.

Artikel 6 – Haftung des Lieferanten – Garantie

Die vom Lieferanten gelieferten Produkte unterliegen einer vertraglichen Garantie von: • FÜNF (5) Jahren für Seifenspender und Handtrockner; • ZEHN (10) Jahren für Armaturen; • ZWEIUNDZWANZIG (25) Jahren für Toilettenpapierhalter, Handtuchspender, Abfalleimer und Behälter, Haltegriffe für PRM (Personen mit eingeschränkter Mobilität), Einbaukombinationen und verschiedene Zubehörteile (außer eingebetteten Elementen wie Handtrocknern oder Armaturen, usw.);

beginnend ab dem Lieferdatum und decken alle versteckten Mängel, die aus Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehlern resultieren und die gelieferten Produkte unbrauchbar machen. Die Garantie ist ein untrennbarer Bestandteil des vom Lieferanten verkauften Produkts. Das Produkt darf nicht verändert, umgebaut oder modifiziert verkauft oder weiterverkauft werden. Diese Garantie beschränkt sich auf den Ersatz oder die Rückerstattung von Produkten, die von einem Mangel betroffen sind. Alle Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei unsachgemäßer Nutzung, Fahrlässigkeit oder mangelnder Wartung durch den Käufer sowie bei normalem Verschleiß des Produkts oder höherer Gewalt. Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Käufer den Lieferanten schriftlich innerhalb von höchstens FÜNF (5) Kalendertagen nach Entdeckung der Mängel informieren, andernfalls verjähren alle damit verbundenen Ansprüche. Der Lieferant wird nach Analyse und Überprüfung durch seinen technischen Dienst die Produkte oder Teile, die unter Garantie als mangelhaft angesehen werden, ersetzen oder reparieren. Diese Garantie deckt ausschließlich das Produkt oder Teil ab, nicht die Arbeitskosten. Es wird hiermit klargestellt, dass die Montage und Demontage der verkauften Produkte oder Teile, die als mangelhaft befunden werden, stets in der Verantwortung des Käufers liegen. Der Austausch von defekten Produkten oder Teilen verlängert nicht die oben angegebene Garantiezeit. Die Garantie gilt nicht, wenn die Produkte abnormalem Gebrauch, falscher Installation oder Nutzung unter Bedingungen ausgesetzt waren, die von denen abweichen, für die sie hergestellt wurden, insbesondere bei Nichteinhaltung der im Benutzerhandbuch angegebenen Bedingungen, falls vorhanden. Sie gilt auch nicht bei Verschlechterung oder Unfällen durch Stöße, Stürze, Fahrlässigkeit, Vandalismus, fehlende Aufsicht oder Wartung, Überlastung, Verwendung von Zubehör oder Ersatzteilen, die nicht original sind, oder bei Änderungen des Produkts. Verschleißteile, einschließlich aber nicht beschränkt auf Magnetventile, Bürsten, Kabel, Batterien usw., sowie die Beschichtungen und Lackierungen der Produkte (Kratzer, Abplatzungen usw.) sind von der Garantie ausgeschlossen. In jedem Fall ist im Streitfall die Haftung des Lieferanten ausdrücklich auf den Nettobetrag der beanstandeten Bestellung für alle daraus resultierenden direkten Schäden begrenzt. Der Lieferant ist von jeglicher Haftung für indirekte Schäden, die aus einer Bestellung des Käufers resultieren könnten, befreit.

Artikel 7 – Persönliche Daten
Persönliche Daten, die von Käufern gesammelt werden, werden vom Lieferanten durch Computersysteme verarbeitet. Sie werden in der Kundenakte des Lieferanten erfasst und sind für die Bearbeitung der Bestellung unerlässlich. Diese Informationen und persönlichen Daten werden auch aus Sicherheitsgründen sowie zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen aufbewahrt. Sie werden so lange aufbewahrt, wie es für die Ausführung der Bestellungen und etwaiger anwendbarer Garantien erforderlich ist. Die Datenverantwortliche ist der Lieferant. Der Zugriff auf persönliche Daten wird streng auf die Mitarbeiter des Datenverantwortlichen beschränkt, die aufgrund ihrer Funktionen zur Verarbeitung berechtigt sind. Die gesammelten Informationen können mit Dritten, die vertraglich mit dem Unternehmen verbunden sind und für die Durchführung von Unteraufträgen zuständig sind, geteilt werden, ohne dass die Genehmigung des Käufers erforderlich ist. Im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen haben Dritte nur eingeschränkten Zugriff auf die Daten und sind verpflichtet, diese gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu verwenden. Abgesehen von den oben genannten Fällen ist es dem Lieferanten untersagt, die Daten ohne vorherige Zustimmung des Käufers zu verkaufen, zu vermieten, zu übertragen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, es besteht ein berechtigter Grund. Sollte die Datenübertragung außerhalb der EU erfolgen, wird der Käufer informiert, und die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten (z.B. Einhaltung des “Privacy Shield” durch den externen Anbieter, Annahme von Standardvertragsklauseln, die von der CNIL validiert wurden, Einführung eines Verhaltenskodex, CNIL-Zertifizierung, etc.) werden spezifiziert. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften hat der Käufer das Recht, auf seine Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen, zu löschen und zu übertragen sowie das Recht, der Verarbeitung aus berechtigten Gründen zu widersprechen. Diese Rechte können durch Kontaktaufnahme mit dem Datenverantwortlichen unter folgender postalischer oder E-Mail-Adresse ausgeübt werden: contact@duten.fr. Im Falle einer Beschwerde…

Artikel 8 – Unvorhersehbarkeit
Im Falle einer Änderung unvorhersehbarer Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann gemäß Artikel 1195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Partei, die sich nicht bereit erklärt hat, ein übermäßig belastendes Ausführungsrisiko zu tragen, die Neuverhandlung des Vertrags mit der Gegenpartei verlangen. Sollte jedoch die Änderung unvorhersehbarer Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses endgültig sein oder länger als DREI (3) Monate andauern, gilt der Vertrag gemäß den im Artikel „Kündigung wegen Unvorhersehbarkeit“ festgelegten Bedingungen als beendet.

Artikel 9 – Ausnahme der Nichterfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 1219 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jede Partei die Erfüllung ihrer Verpflichtung verweigern kann, selbst wenn diese fällig ist, wenn die andere Partei ihre Verpflichtung nicht erfüllt und diese Nichterfüllung erheblich genug ist, um die Fortsetzung des Vertrags zu gefährden oder sein wirtschaftliches Gleichgewicht grundlegend zu stören. Die Aussetzung der Leistung tritt sofort nach Erhalt der Mahnung durch die säumige Partei in Kraft, die von der nicht säumigen Partei gesendet wird und die Absicht angibt, die Ausnahme der Nichterfüllung anzuwenden, bis die säumige Partei den Verstoß behoben hat. Diese Mitteilung erfolgt durch Einschreiben mit Rückschein oder ein anderes dauerhaftes schriftliches Medium, das den Versandnachweis ermöglicht. Sollte das Hindernis jedoch endgültig sein oder länger als einen Monat nach der Mitteilung des Hindernisses durch Einschreiben andauern, gilt der Vertrag gemäß den im Artikel „Kündigung wegen Pflichtverletzung“ festgelegten Bedingungen als beendet.

Artikel 10 – Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wie hierin beschrieben, auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist, wie im Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Die Partei, die das Ereignis feststellt, muss die andere Partei unverzüglich über ihre Unfähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen informieren und dies begründen. Die Aussetzung der Verpflichtungen stellt keinen Grund für eine Haftung wegen Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung dar und führt nicht zu Schadensersatz oder Strafen wegen Verzögerung. Die Erfüllung der Verpflichtung ist für die gesamte Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, sofern diese vorübergehend ist und vierundvierzig (45) Tage nicht überschreitet. Sobald der Grund für die Aussetzung ihrer wechselseitigen Verpflichtungen entfällt, werden die Parteien alle Anstrengungen unternehmen, um die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck hat die verhinderte Partei die andere Partei durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein oder durch eine außergerichtliche Handlung über die Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung zu informieren. Wenn das Hindernis endgültig ist oder eine Dauer von vierundvierzig (45) Tagen überschreitet, gilt der Vertrag gemäß den im Artikel „Kündigung wegen höherer Gewalt“ definierten Bedingungen als beendet.

Artikel 11 – Vertragsbeendigung
11.1 Kündigung wegen unerwarteter Ereignisse
Die Kündigung wegen der Unmöglichkeit der Erfüllung einer Verpflichtung, die übermäßig belastend geworden ist, kann, ungeachtet der nachfolgenden Klausel zur Kündigung wegen Vertragsverletzung, nur FÜNFZEHN (15) Tage nach Übersendung einer förmlichen Mitteilung, die die Absicht erklärt, diese Klausel anzuwenden, per eingeschriebenem Brief mit Rückschein oder durch eine außergerichtliche Handlung erfolgen.
11.2 Kündigung wegen höherer Gewalt
Die Kündigung wegen höherer Gewalt kann, ungeachtet der nachfolgenden Klausel zur Kündigung wegen Vertragsverletzung, nur FÜNFZEHN (15) Tage nach Übersendung einer förmlichen Mitteilung, die per eingeschriebenem Brief mit Rückschein oder durch eine außergerichtliche Handlung erfolgt, erfolgen. Diese Mitteilung muss jedoch die Absicht erklären, diese Klausel anzuwenden.
11.3 Kündigung wegen Vertragsverletzung
Im Falle der Nichterfüllung einer Verpflichtung durch eine der Parteien, einschließlich der Nichtzahlung des Bestellpreises zum Fälligkeitsdatum oder einer anderen Bestimmung, die in den Artikeln dieses Vertrags erwähnt wird, kann der Vertrag nach Ermessen der geschädigten Partei gekündigt werden. Die geschädigte Partei kann dann der säumigen Partei die Kündigung wegen Vertragsverletzung per eingeschriebenem Brief mit Rückschein mitteilen, FÜNFZEHN (15) Tage nach Übersendung einer erfolglosen Aufforderung zur Erfüllung. Dies gilt auch im Falle einer ausreichend schwerwiegenden Verletzung der Verpflichtungen durch eine der Parteien gemäß den Bestimmungen des Artikels 1224 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
11.4 Gemeinsame Bestimmungen für Kündigungsfälle
Es wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass der Schuldner einer Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag durch die bloße Fälligkeit der Verpflichtung gemäß den Bestimmungen des Artikels 1344 des Bürgerlichen Gesetzbuches wirksam in Verzug gesetzt wird. In jedem Fall kann die geschädigte Partei Schadensersatz gerichtlich geltend machen.

Artikel 12 – Streitigkeiten
ALLE STREITIGKEITEN, DIE AUS DIESEM VERTRAG UND DEN DAHER ERGEBENEN VEREINBARUNGEN HERVORGEHEN KÖNNEN, BETREFFEND IHRE GÜLTIGKEIT, AUSLEGUNG, AUSFÜHRUNG, BEENDIGUNG, FOLGEN UND FOLGEN WERDEN DEM HANDELSGERICHT VON NÎMES UNTERLIEGEN.

Artikel 13 – Anwendbares Recht – Sprache des Vertrags
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die daraus resultierenden Transaktionen unterliegen dem französischen Recht. Sie sind in französischer Sprache verfasst. Im Falle einer Übersetzung in eine oder mehrere Sprachen gilt im Streitfall ausschließlich der französische Text.

Artikel 14 – Akzeptanz des Käufers
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden vom Käufer ausdrücklich akzeptiert, der erklärt und anerkennt, dass er sie vollständig kennt und daher auf jegliche Ansprüche, die auf widersprüchlichen Dokumenten basieren, einschließlich seiner eigenen Einkaufsbedingungen, verzichtet. Aufgrund der Möglichkeit für den Käufer, die Klauseln zu verhandeln, können nur spezifische Bedingungen, die vom Lieferanten nach diesen Verhandlungen erstellt und von beiden Parteien gegengezeichnet wurden, Klauseln enthalten, die diesen widersprechen, aber dennoch für die Parteien verbindlich sind.

Gültig ab dem 4. Mai 2020